Die flämische Region wendet ein progressives Erbschaftsteuersystem an, dessen Sätze erheblich variieren, abhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen dem Verstorbenen und dem Erben. Diese regionale Steuerregelung weist bestimmte Besonderheiten auf, die sie von den in der Wallonie und Brüssel-Hauptstadt geltenden Systemen unterscheiden.
Für Erben in direkter Linie (Kinder, Enkel, Eltern) gelten Sätze von 3% auf die erste Stufe bis 50.000 Euro, 9% auf den Teil von 50.000 bis 250.000 Euro und 27% auf Beträge über 250.000 Euro. Der überlebende Ehegatte und der eingetragene Lebenspartner werden zu denselben Sätzen der direkten Linie besteuert, profitieren jedoch zusätzlich von wichtigen Befreiungen, die nachstehend beschrieben werden.
Entferntere Erben unterliegen einer höheren Besteuerung. Geschwister werden mit 25% auf die erste Stufe bis 35.000 Euro, 30% auf den Teil von 35.000 bis 75.000 Euro und 55% über 75.000 Euro besteuert. Alle anderen Erben, ob entfernt verwandt oder ohne Verwandtschaftsverhältnis, werden mit 25% auf die erste Stufe bis 35.000 Euro, 45% auf den Teil von 35.000 bis 75.000 Euro und 55% über 75.000 Euro besteuert. Der Höchstsatz in Flandern beträgt 55%.
Flandern bietet mehrere wichtige Steuerbefreiungen zugunsten des überlebenden Partners. Die Familienwohnung ist vollständig befreit, wenn sie an den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner übertragen wird. Der überlebende Partner profitiert zudem von einer Befreiung auf bewegliches Vermögen — durch die zum 1. Januar 2026 in Kraft getretene Reform von 50.000 auf 75.000 Euro angehoben. Sonstige vom Partner geerbte Vermögenswerte werden zu den Sätzen der direkten Linie besteuert. Familienunternehmen können ebenfalls eine signifikante Reduzierung der Erbschaftsteuer erhalten, wenn sie die Kriterien der Betriebskontinuität erfüllen.
Die Reform 2026 der flämischen Erbschaftsteuer erweiterte die Entlastung für überlebende Partner, indem sie die Befreiung auf bewegliches Vermögen von 50.000 auf 75.000 Euro anhob. Die Nachlassplanung ist daher in Flandern von wesentlicher Bedeutung, um die Übertragung des Familienvermögens zu optimieren und die steuerlichen Auswirkungen auf die Erben zu minimieren.
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