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Erbschaftsteuer in Flandern: Sätze und Befreiungen

Umfassender Leitfaden zu den Erbschaftsteuersätzen und Steuerbefreiungen, die auf Erbschaften in der flämischen Region Belgiens anwendbar sind.

Die flämische Region wendet ein progressives Erbschaftsteuersystem an, dessen Sätze erheblich variieren, abhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen dem Verstorbenen und dem Erben. Diese regionale Steuerregelung weist bestimmte Besonderheiten auf, die sie von den in der Wallonie und Brüssel-Hauptstadt geltenden Systemen unterscheiden.

Für Erben in direkter Linie (Kinder, Enkel, Eltern) staffeln sich die Sätze von 3% bis 27%, je nach Erbschaftsanteil. Die erste Stufe bis 50.000 Euro wird mit 3% besteuert, dann steigt der Satz progressiv an, bis er für Beträge über 250.000 Euro 27% erreicht. Zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern sind die Sätze identisch mit denen der direkten Linie, was einen bedeutenden Vorteil darstellt.

Entferntere Erben unterliegen einer höheren Besteuerung. Geschwister werden mit Sätzen von 30% bis 65% besteuert, während Onkel, Tanten, Neffen und Nichten zwischen 35% und 70% zahlen müssen. Für andere Erben ohne direktes Verwandtschaftsverhältnis kann der Satz für die höchsten Beträge bis zu 80% erreichen.

Flandern bietet mehrere wichtige Steuerbefreiungen. Die Familienwohnung profitiert von einer erheblichen Befreiung, wenn sie an den überlebenden Ehegatten oder die Kinder übertragen wird, unter bestimmten Nutzungsbedingungen. Familienunternehmen können ebenfalls eine signifikante Reduzierung der Erbschaftsteuer erhalten, wenn sie die Kriterien der Betriebskontinuität erfüllen.

Ein Grundfreibetrag ist auch für jeden Erben in direkter Linie vorgesehen, derzeit festgelegt auf 50.000 Euro pro Begünstigten, was die Steuerlast für mittelgroße Erbschaften erheblich reduziert. Zusätzliche Ermäßigungen gelten für behinderte Erben oder für bestimmte Schenkungen, die zu Lebzeiten des Verstorbenen vorgenommen wurden.

Die Nachlassplanung ist daher in Flandern von wesentlicher Bedeutung, um die Übertragung des Familienvermögens zu optimieren und die steuerlichen Auswirkungen auf die Erben zu minimieren.


Dieser Inhalt dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Konsultieren Sie stets einen qualifizierten Steuerberater für Fragen, die Ihre spezifische Situation betreffen.